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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Len Hinke, Lero Webdesign · Stand: 23.10.2026 · Fassung 1.0

§ 1 Geltungsbereich, ausschließlich Unternehmer

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Len Hinke, Lero Webdesign, Habichtstraße 11, 21614 Buxtehude (im Folgenden „Lero Webdesign") und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde") über die in § 2 beschriebenen Leistungen.

(2) Das Angebot von Lero Webdesign richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Dazu gehören insbesondere auch eingetragene Vereine und andere juristische Personen sowie Existenzgründer, die den Vertrag für ihre künftige gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit schließen.

(3) Mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB schließt Lero Webdesign keine Verträge. Anfragen von Privatpersonen werden abgelehnt.

(4) Der Kunde erklärt mit seiner Anfrage und mit der Auftragserteilung, dass er als Unternehmer, als juristische Person des öffentlichen Rechts oder als öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt und die Leistung für seine geschäftliche oder satzungsgemäße Tätigkeit bezieht. Lero Webdesign darf hierfür geeignete Nachweise verlangen, etwa einen Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, eine Gewerbeanmeldung oder den Hinweis auf eine geschäftliche Website. Werden Nachweise nicht vorgelegt oder bestehen begründete Zweifel, darf Lero Webdesign den Vertragsschluss ablehnen.

(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Lero Webdesign ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen ausführt.

(6) Diese Bedingungen gelten in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für gleichartige Folgeaufträge, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

(7) Es gilt folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien, danach das Angebot mit seiner Leistungsbeschreibung, danach ein etwaiger Vertrag über die Auftragsverarbeitung, danach diese Bedingungen, zuletzt die gesetzlichen Regelungen.

§ 2 Leistungen

(1) Art, Umfang, Beschaffenheit und Preis der Leistung ergeben sich aus dem Angebot und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung.

(2) Lero Webdesign erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Websites, wahlweise als individuell entwickelter Code oder auf Grundlage eines Content-Management-Systems,
  • Umsetzung von E-Commerce-Lösungen,
  • Maßnahmen der Suchmaschinenoptimierung,
  • Wartung und Support bestehender Websites,
  • Automatisierung von Arbeitsabläufen,
  • Einrichtung oder Vermittlung von Hosting und Domains,
  • Beratung zu den vorgenannten Leistungen.

(3) Eine kostenlose Erstberatung ist unverbindlich. Sie begründet keine vertraglichen Pflichten und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

(4) Bei Maßnahmen der Suchmaschinenoptimierung schuldet Lero Webdesign die vereinbarten Maßnahmen, nicht jedoch bestimmte Platzierungen in Suchergebnissen, bestimmte Besucherzahlen oder bestimmte Umsätze. Betreiber von Suchmaschinen entscheiden eigenständig über die Aufnahme und Bewertung von Inhalten und ändern ihre Verfahren laufend.

(5) Die Automatisierung von Arbeitsabläufen hängt von Plattformen und Schnittstellen Dritter ab. Ändern, verteuern oder beenden Dritte ihre Dienste oder Schnittstellen, liegt das außerhalb des Einflussbereichs von Lero Webdesign. Erforderliche Anpassungen sind Zusatzleistungen, soweit nicht bereits bei der Abnahme ein Mangel vorlag.

(6) Bei E-Commerce-Lösungen schuldet Lero Webdesign die technische Umsetzung. Die rechtliche Ausgestaltung des Shops verantwortet der Kunde; § 10 gilt entsprechend.

(7) Leistungen Dritter, insbesondere Hosting, Domains, Lizenzen für Themes, Plugins und Schriften, Bildmaterial sowie Software als Dienstleistung, sind nicht im Preis enthalten, soweit das Angebot nichts anderes ausweist.

(8) Lero Webdesign darf zur Leistungserbringung Software-Werkzeuge einschließlich KI-gestützter Werkzeuge einsetzen. Personenbezogene Daten des Kunden werden dabei nur unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben verarbeitet, insbesondere nur bei Anbietern, mit denen die erforderlichen Verträge bestehen.

(9) Lero Webdesign darf zur Erfüllung qualifizierte Dritte einsetzen. Lero Webdesign bleibt Vertragspartner des Kunden und hat das Verschulden dieser Dritten wie eigenes zu vertreten.

§ 3 Vertragsschluss, Kostenschätzung

(1) Darstellungen auf der Website von Lero Webdesign, insbesondere Preisbeispiele und Angaben mit dem Zusatz „ab", sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinn dar.

(2) Lero Webdesign unterbreitet dem Kunden ein Angebot in Textform. Lero Webdesign ist an dieses Angebot 30 Tage ab dem Datum des Angebots gebunden, soweit im Angebot nichts anderes angegeben ist.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Bindungsfrist annimmt. Die Annahme kann in Textform, durch Unterschrift oder über die von Lero Webdesign bereitgestellte Annahmeseite im Internet erfolgen. Bei der Annahme über die Annahmeseite bestätigt der Kunde zugleich seine Unternehmereigenschaft nach § 1 Absatz 4 und die Berechtigung der handelnden Person.

(4) Lero Webdesign bestätigt den Auftrag in Textform und stellt dem Kunden den Vertragsinhalt einschließlich dieser Bedingungen dauerhaft zur Verfügung.

(5) Die Parteien vereinbaren, dass die Pflichten nach § 312i Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 sowie Satz 2 BGB nicht gelten. Diese Abrede ist zwischen Unternehmern zulässig.

(6) Ist eine Angabe im Angebot ausdrücklich als „Kostenschätzung" bezeichnet, handelt es sich um einen unverbindlichen Kostenanschlag. Zeichnet sich ab, dass die geschätzten Kosten wesentlich überschritten werden, zeigt Lero Webdesign dies dem Kunden unverzüglich an. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall kündigen; Lero Webdesign steht die Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen und der Ersatz der Auslagen zu.

(7) Ist eine Angabe als „Festpreis" bezeichnet, ist sie für den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang verbindlich.

(8) Vertragssprache ist Deutsch.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde stellt rechtzeitig, vollständig und in geeigneten Formaten alles bereit, was Lero Webdesign zur Leistungserbringung benötigt, insbesondere Texte, Bilder, Logos, sonstige Inhalte, Informationen, Zugangsdaten und Freigaben. Er benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson.

(2) Diese Mitwirkungshandlungen sind vertragliche Pflichten des Kunden.

(3) Vereinbarte Termine setzen die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden voraus. Verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sich die Termine um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Zeit für die Wiederaufnahme der Arbeiten.

(4) Entsteht durch verspätete, unvollständige oder nachträglich geänderte Mitwirkung ein Mehraufwand, vergütet der Kunde diesen nach dem vereinbarten Stundensatz. Lero Webdesign kündigt den voraussichtlichen Mehraufwand vorher in Textform an.

(5) Die Rechte aus §§ 642, 643 BGB bleiben unberührt. Lero Webdesign kann insbesondere nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist von mindestens 14 Tagen mit Kündigungsandrohung den Vertrag kündigen und die Vergütung für die erbrachten Leistungen sowie Ersatz der Auslagen verlangen.

(6) Ruht ein Projekt wegen fehlender Mitwirkung des Kunden trotz Erinnerung länger als sechs Wochen, darf Lero Webdesign die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen.

(7) Zugangsdaten übermittelt der Kunde auf einem sicheren Weg. Nach Abschluss des Projekts ändert er die Passwörter, die Lero Webdesign bekannt geworden sind.

(8) Der Kunde sichert seine Daten und Systeme in eigener Verantwortung, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich Leistung von Lero Webdesign ist.

§ 5 Projektablauf, Freigaben, Änderungen

(1) Projekte laufen in der Regel in den Phasen Konzept, Gestaltung, Umsetzung, Test und Veröffentlichung ab. Der Kunde gibt die Ergebnisse jeder Phase in Textform frei. Eine freigegebene Phase ist verbindliche Grundlage für die folgende Phase.

(2) Enthalten sind die im Angebot genannten Korrekturschleifen. Weitere Korrekturschleifen sowie Änderungen an bereits freigegebenen Phasen sind Zusatzleistungen und werden nach dem vereinbarten Stundensatz vergütet. Lero Webdesign informiert den Kunden vor Beginn solcher Arbeiten in Textform über den voraussichtlichen Mehraufwand.

(3) Wünscht der Kunde Änderungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, setzen die Parteien diese nach Einigung über Umfang, Vergütung und Termine als Nachtrag um. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

(4) Innerhalb der Vorgaben des Kunden besteht ein gestalterischer Spielraum. Abweichende Geschmacksvorstellungen des Kunden begründen keinen Mangel.

§ 6 Termine, Leistungshindernisse

(1) Termine sind nur verbindlich, wenn sie in Textform ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Im Übrigen handelt es sich um Planungstermine.

(2) Hindernisse, die Lero Webdesign nicht zu vertreten hat, insbesondere höhere Gewalt, erhebliche Störungen bei Anbietern von Vorleistungen sowie unverschuldete Erkrankung des Inhabers, verlängern die Fristen um die Dauer des Hindernisses zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Lero Webdesign informiert den Kunden unverzüglich.

(3) Dauert ein solches Hindernis länger als drei Monate, kann jede Partei den noch nicht erfüllten Teil des Vertrags kündigen. Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.

§ 7 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung stellt Lero Webdesign das Werk zur Abnahme bereit, in der Regel in einer Testumgebung, und fordert den Kunden unter Setzung einer angemessenen Frist von zehn Werktagen zur Abnahme auf. Der Kunde erklärt die Abnahme in Textform.

(2) Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Solche Mängel werden im Rahmen der Mängelrechte beseitigt.

(3) Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der nach Absatz 1 gesetzten Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.

(4) Nimmt der Kunde das Werk in den Echtbetrieb, veranlasst er die Veröffentlichung oder stimmt er ihr zu, gilt das Werk damit ebenfalls als abgenommen.

(5) Für abgrenzbare und selbständig nutzbare Teile des Werks sind Teilabnahmen zulässig.

(6) Nimmt der Kunde das Werk in Kenntnis eines Mangels ab, ohne sich seine Rechte vorzubehalten, stehen ihm insoweit die Rechte auf Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt und Minderung nicht zu.

§ 8 Vergütung und Zahlung

(1) Es gelten die Preise des Angebots.

(2) Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

(3) Entfällt die Anwendung des § 19 UStG während der Vertragslaufzeit, berechnet Lero Webdesign für die ab diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer.

(4) Der Zahlungsplan ergibt sich aus dem Angebot. Ist dort nichts geregelt, sind 50 Prozent der Vergütung bei Auftragserteilung und 50 Prozent nach Abnahme fällig.

(5) Rechnungen werden elektronisch übermittelt. Der Kunde stellt sicher, dass er Rechnungen auf diesem Weg empfangen kann.

(6) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Lero Webdesign kann Verzugszinsen sowie die gesetzliche Verzugspauschale verlangen; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(7) Auslagen und Kosten Dritter, insbesondere für Lizenzen, Bildmaterial und Domains, trägt der Kunde. Lero Webdesign stimmt sie vorher mit dem Kunden ab und berechnet sie zum Einkaufspreis weiter.

(8) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Ausgenommen hiervon sind Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln oder wegen der Kosten der Fertigstellung; mit diesen kann der Kunde uneingeschränkt aufrechnen.

(9) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

(10) Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, darf Lero Webdesign nach vorheriger Ankündigung in Textform weitere Leistungen aus demselben Vertrag bis zum Ausgleich zurückhalten. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

§ 9 Nutzungsrechte, Quellcode, Drittkomponenten, Referenzen

(1) An der für den Kunden entwickelten Gestaltung, also dem individuellen Erscheinungsbild seiner Website, räumt Lero Webdesign dem Kunden ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den Vertragszweck ein. Der Vertragszweck ist der Betrieb der Website oder des Shops des Kunden. Das Recht umfasst die Befugnis, die Website zu bearbeiten oder durch Dritte bearbeiten zu lassen.

(2) An dem erstellten Quellcode, an wiederverwendbaren Komponenten, Vorlagen, Bibliotheken und an dem zugrunde liegenden Fachwissen räumt Lero Webdesign dem Kunden ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den Vertragszweck ein. Lero Webdesign bleibt berechtigt, allgemeine Komponenten, Techniken und Fachwissen weiter zu verwenden; die individuelle Gestaltung des Kunden wird nicht für Dritte verwendet.

(3) Der Kunde darf die eingeräumten Rechte im Rahmen des Vertragszwecks auf Dritte übertragen oder Unterlizenzen erteilen, insbesondere an eine andere Agentur zur Weiterentwicklung.

(4) Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung über. Bis dahin gestattet Lero Webdesign die Nutzung widerruflich zu Prüf- und Testzwecken. Eine Veröffentlichung vor vollständiger Zahlung bedarf der Zustimmung von Lero Webdesign.

(5) Nach vollständiger Zahlung übergibt Lero Webdesign dem Kunden die zum Betrieb erforderlichen Dateien und Zugangsdaten. Offene Gestaltungsdateien, Entwürfe und Zwischenstände werden nur aufgrund gesonderter, gegebenenfalls zu vergütender Vereinbarung übergeben. Nicht verwendete Entwürfe verbleiben bei Lero Webdesign.

(6) Für Komponenten Dritter, insbesondere für quelloffene Software, kommerzielle Themes, Plugins, Schriften und Bildmaterial, gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber. Erforderliche Lizenzen werden, soweit möglich, auf den Kunden ausgestellt. Der Kunde beachtet diese Bedingungen.

(7) Soweit Bestandteile mit Unterstützung KI-gestützter Werkzeuge entstanden sind und an ihnen mangels persönlicher geistiger Schöpfung keine Schutzrechte bestehen, kann Lero Webdesign daran keine ausschließlichen Rechte einräumen. Der Kunde erhält insoweit die tatsächliche Möglichkeit der Nutzung.

(8) Lero Webdesign darf im Fußbereich der erstellten Website einen dezenten Hinweis auf die Urheberschaft mit Verlinkung setzen, soweit das Angebot nichts anderes vorsieht. Auf Wunsch des Kunden wird der Hinweis nach Absprache entfernt.

(9) Lero Webdesign darf Namen, Logo, Bildschirmfotos und Adresse der erstellten Website als Referenz verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in Angeboten und in sozialen Netzwerken. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Vertrauliche Informationen werden nicht veröffentlicht.

§ 10 Inhalte, Rechte Dritter, Rechtskonformität der Website des Kunden

(1) Für die von ihm gelieferten oder freigegebenen Inhalte ist der Kunde verantwortlich. Er sichert zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen.

(2) Der Kunde stellt Lero Webdesign von Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Rechtsverletzung durch vom Kunden gelieferte oder freigegebene Inhalte geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit Lero Webdesign die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Lero Webdesign informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und stimmt sich mit ihm über die Verteidigung ab.

(3) Lero Webdesign erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und schuldet keine rechtliche Prüfung von Inhalten, insbesondere nicht im Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- oder Datenschutzrecht.

(4) Die Rechtstexte der Website des Kunden, insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, Allgemeine Geschäftsbedingungen und gegebenenfalls Widerrufsbelehrung, verantwortet der Kunde. Ebenso entscheidet der Kunde, welche Dienste und Cookies auf seiner Website rechtlich einer Einwilligung bedürfen. Lero Webdesign schuldet die technisch fachgerechte Einbindung der vom Kunden gelieferten Texte und der vom Kunden vorgegebenen Einwilligungslösung. Hinweise von Lero Webdesign hierzu sind unverbindliche technische Hinweise.

(5) Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz oder nach bestimmten Stufen anerkannter Richtlinien schuldet Lero Webdesign nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Ob der Kunde den Anforderungen dieses Gesetzes unterliegt, prüft er selbst.

(6) Lero Webdesign darf die Erbringung von Leistungen ablehnen, die gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen würden.

§ 11 Mängelrechte

(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über Mängel beim Werkvertrag mit den folgenden Maßgaben.

(2) Mängel sind in Textform nachvollziehbar zu beschreiben, möglichst mit Angabe der Schritte zur Wiederholung, des verwendeten Browsers und des Geräts sowie mit einem Bildschirmfoto.

(3) Lero Webdesign hat das Recht, die Nacherfüllung nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung zu erbringen. Weitergehende Rechte stehen dem Kunden erst nach Fehlschlagen der Nacherfüllung oder nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist zu.

(4) Stellt sich heraus, dass ein gemeldeter Mangel nicht vorliegt und liegt die Ursache nicht im Werk, kann Lero Webdesign den Prüfaufwand nach dem vereinbarten Stundensatz berechnen, wenn der Kunde dies bei zumutbarer Prüfung hätte erkennen können.

(5) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus der Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

(6) Kein Mangel sind:

  • Abweichungen der Darstellung in Browsern, Geräten oder deren Versionen, die im Angebot nicht als Zielumgebung vereinbart sind; vereinbart sind ohne abweichende Regelung die jeweils aktuellen Versionen der gängigen Browser zum Zeitpunkt der Abnahme,
  • Fehler, die durch Eingriffe des Kunden oder Dritter nach der Abnahme entstanden sind,
  • Folgen späterer Aktualisierungen von Software Dritter, deren Einspielen nicht Leistung von Lero Webdesign ist.

(7) Garantien im Rechtssinn übernimmt Lero Webdesign nur, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind.

§ 12 Haftung

(1) Lero Webdesign haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus der Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Lero Webdesign nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Für den Verlust von Daten haftet Lero Webdesign nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und gefahrentsprechender Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung angefallen wäre. Dies gilt nicht, soweit die Datensicherung Leistung von Lero Webdesign ist.

(5) Für Leistungen Dritter, die der Kunde unmittelbar selbst beauftragt hat, insbesondere für einen eigenen Hosting- oder Domainvertrag, ist Lero Webdesign nicht verantwortlich.

(6) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von Lero Webdesign. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.

§ 13 Laufende Leistungen

(1) Inhalt und Umfang laufender Leistungen, insbesondere Wartung, Support und laufende Betreuung, ergeben sich aus dem Angebot. In Betracht kommen insbesondere Aktualisierungen des Systems, der Themes und der Erweiterungen, Sicherungen, Überwachung der Erreichbarkeit sowie ein monatliches Stundenkontingent.

(2) Ein vereinbartes Stundenkontingent verfällt, soweit es im jeweiligen Abrechnungsmonat nicht genutzt wird.

(3) Die Vergütung ist monatlich im Voraus zu Beginn des Abrechnungsmonats fällig. Beginnt der Vertrag im Laufe eines Monats, wird dieser Monat anteilig berechnet.

(4) Reaktionszeiten sind Zielwerte, soweit keine gesonderte Vereinbarung über Servicezeiten getroffen ist. Werktage sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in Niedersachsen.

(5) Aktualisierungen können zu Unverträglichkeiten mit vorhandenen Bestandteilen führen. Lero Webdesign prüft die Aktualisierungen in angemessenem Umfang und behebt auftretende Folgen im Rahmen des vereinbarten Kontingents.

(6) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und hat keine Mindestlaufzeit. Beide Parteien können ihn jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform zum Ende des laufenden Kalendermonats kündigen. Die Vergütung ist bis zum Wirksamwerden der Kündigung geschuldet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(7) Mit Beendigung des Vertrags übergibt Lero Webdesign auf Wunsch die aktuellen Zugangsdaten, soweit Lero Webdesign sie verwaltet, sowie die letzte vorhandene Sicherung. Ab diesem Zeitpunkt erfolgen keine Aktualisierungen, keine Überwachung und keine Sicherungen mehr. Das Risiko nicht eingespielter Sicherheitsaktualisierungen trägt ab dann der Kunde.

(8) Lero Webdesign kann die Vergütung für laufende Leistungen mit Wirkung für die Zukunft anpassen, wenn sich die zugrunde liegenden Kosten ändern, insbesondere Kosten für Lizenzen und Leistungen Dritter. Die Anpassung wird mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung auch mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt kündigen, abweichend vom Kündigungstermin nach Absatz 6. Auf dieses Recht wird in der Ankündigung hingewiesen.

§ 14 Beendigung von Projektverträgen

(1) Der Kunde kann den Vertrag bis zur Fertigstellung des Werks jederzeit kündigen. Lero Webdesign behält in diesem Fall den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch anrechnen lassen, was infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erworben oder böswillig zu erwerben unterlassen wurde.

(2) Für den nicht erbrachten Teil der Leistung werden pauschal 20 Prozent der darauf entfallenden Vergütung angesetzt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Lero Webdesign kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch zusteht; Lero Webdesign bleibt der Nachweis eines höheren Anspruchs vorbehalten.

(3) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform.

(5) Nach der Kündigung rechnet Lero Webdesign die erbrachten Leistungen ab. Die bis dahin erstellten Arbeitsergebnisse werden Zug um Zug gegen Zahlung herausgegeben.

§ 15 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Die Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für Zwecke dieses Vertrags. Diese Pflicht gilt für drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort.

(2) Lero Webdesign verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung, abrufbar unter lero-webdesign.de/datenschutz.

(3) Soweit Lero Webdesign im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, insbesondere im Rahmen von Wartung, Automatisierung oder Zugriffen auf Systeme mit Kunden- oder Nutzerdaten, schließen die Parteien einen Vertrag über die Verarbeitung im Auftrag nach Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung. Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der Verordnung.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

(3) Lero Webdesign kann diese Bedingungen für laufende Dauerschuldverhältnisse ändern. Die Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen. Die vereinbarten Hauptleistungen und die Vergütung sind von diesem Verfahren ausgenommen.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Fassungen

Für jeden Vertrag gilt die Fassung, die bei Vertragsschluss aktuell war.

Len Hinke, Lero Webdesign, Habichtstraße 11, 21614 Buxtehude · info@lero-webdesign.de · +49 1522 3041349